Subscription
So funktioniert Subscription
Bedingungen zum Subscriptionvertrag
1. Besondere Bedingungen zum Subscriptionvertrag für die Überlassung und Nutzung von Maschinen
Die Nutzung der von der Nespresso Deutschland GmbH (Nespresso) dem Kunden überlassenen Maschine unterliegt den nachfolgenden Bedingungen, sofern die Parteien keine hiervon abweichenden
schriftlichen Vereinbarungen getroffen haben. Divergierende Bedingungen des Kunden erkennt Nespresso nicht an. Abweichende mündliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der
schriftlichen Bestätigung von Nespresso. Diese besonderen Bedingungen zum Subscriptionvertrag für die Überlassung und Nutzung von Maschinen gehen den allgemeinen Verkaufsbedingungen der
Nespresso Deutschland GmbH vor.
2. Überlassung der Maschine und Eigentum von Nespresso
2.1 Die Überlassung der Maschine erfolgt kostenlos zur Nutzung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Der Kunde informiert
Nespresso unverzüglich schriftlich nach Aufstellung der Maschine über den Aufstellort. Im Falle von Änderungen des Aufstellortes während der Laufzeit des Subscriptionvertrages wird der
Vertragspartner das vorherige schriftliche Einverständnis von Nespresso einholen. Die Maschine ist immer mit der von Nespresso zur Verfügung gestellten Eigentumsplakette zu versehen.
2.2 Der Kunde erwirbt zu keinem Zeitpunkt das Eigentum an der Maschine.
3. Sorgfaltspflichten
Der Kunde ist verpflichtet, die Maschine sorgfältig und sachgemäß unter Berücksichtigung der Betriebsanleitung zu behandeln, in jederzeit hygienisch einwandfreiem Zustand zu halten und in geeigneter
Weise gegen Diebstahl und Verlust zu sichern. Die Maschine ist regelmäßig zu entkalken, in jedem Fall dann, wenn eine entsprechende Vorrichtung an der Maschine dies anzeigt. Hierzu erhält der Kunde
auf Anfrage und Zustimmung von Nespresso kostenlose Entkalker Sets sowie Wasserfilter.
4. Service
Für Serviceleistungen bietet Nespresso bei Einhaltung der vereinbarten Mindestabnahmemengen je Monat/Maschine dem Vertragspartner kostenfreie Wartung- und Reparaturservices an. Sollte die
Mindestabnahmemenge für den jeweiligen Monat nicht eingehalten worden sein, so werden von Nespresso für jede Serviceleistung welche im jeweiligen Monat der Nichterfüllung der
Mindestabnahmemenge durchgeführt wird, die Servicepauschalen laut aktueller Preisliste verrechnet. Fehler oder Schäden, die sich aus unsachgemäßem Gebrauch, Verwendung anderer als der Original
Nespresso Kapseln, Nichteinhaltung der Bedienungsanleitung, Kalkablagerungen, unsachgemäßer oder unzulänglicher Wartung, Nutzung mit anderem Strom oder anderer Spannung als auf dem Produkt
angegeben, unbefugter Produktänderung, Feuer, Blitzschlag, Überschwemmung oder anderen äußeren Ursachen ergeben, sind vom Servicepaket ebenfalls nicht erfasst und werden von Nespresso laut
aktueller Preisliste verrechnet.
5. Mindestabnahme Kapseln
5.1 Der Kunde verpflichtet sich je zur Verfügung gestellter Maschine zur Abnahme der vertraglich vereinbarten Mindestmengen. Für die Kapseln gelten im Übrigen die allgemeinen Verkaufsbedingungenen der
Nespresso Deutschland GmbH.
5.2 Bei Unterschreiten der vertraglich vereinbarten Mindestabnahmemengen behält sich Nespresso vor, dem Kunden die Differenz zwischen der vereinbarten Mindestabnahmemenge und der tatsächlich
abgenommenen Kapseln monatlich in Rechnung zu stellen. Darüber hinaus behält sich Nespresso für den Fall des Unterschreitens der vertraglich vereinbarten Mindestabnahmemengen das Recht vor, die
Maschine ohne vorherige Abmahnung gegen ein anderes Modell auszutauschen oder den Subscriptionvertrag gemäß Ziffer 8 zu kündigen. Etwaige Schadensersatzansprüche bleiben von dieser Regelung unberührt.
6. Lieferung
6.1 Die Lieferung der Maschine erfolgen kostenlos.
6.2 Sichtbare Transportschäden sind sofort bei Anlieferung (Bestätigung auf dem Lieferschein) bei der Transportperson und Nespresso anzumelden. Verdeckte Schäden, die bei ordnungsgemäßer
Untersuchung entdeckt werden können, sind innerhalb von 7 Werktagen nach Anlieferung in schriftlicher Form ebenfalls Nespresso mitzuteilen.
7. Werbematerial
Marketingmaterial, das der Kunde erstellt und/oder einsetzt und welches Logos und/oder Marken von Nespresso beinhaltet (insbesondere Nespresso) ist vor der Verwendung schriftlich von
Nespresso freizugeben.
8. Laufzeit und Kündigung
8.1 Der Subscriptionvertrag tritt mit Unterzeichnung beider Parteien in Kraft und wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, wobei eine Mindestlaufzeit von 36 Monaten beginnend mit Wirksamkeit des
Vertrages vereinbart wird. Danach kann der Vertrag von jedem Vertragsteil zum Ende eines Quartals (d.h. zum 31.03., 30.06., 30.09., 31.12.) unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist
schriftlich gekündigt werden, erstmals jedoch zum Ablauf der Mindestlaufzeit. Nespresso hat darüber hinaus das Recht den Vertrag auch bereits vor Ablauf der Mindestlaufzeit jederzeit zum
Monatsletzten ohne Angaben von Gründen unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist schriftlich zu kündigen.
8.2 Nespresso kann den Subscriptionvertrag jederzeit außerordentlich kündigen, wenn
• der Kunde die Verpflichtung zur Abnahme der vertraglich festgelegten Mindestmenge nicht erfüllt und
Nespresso den Kunden erfolglos abgemahnt hat.
• der Kunde mit der Zahlung von Verbindlichkeiten betreffend die überlassene Maschine von mindestens 2 Subscriptionzahlungen in Verzug ist und Nespresso den Kunden erfolglos abgemahnt hat.
8.3 Im Falle der Kündigung hat der Kunde die Maschine unverzüglich in gereinigtem Zustand zurückzugeben. Andernfalls behält Nespresso sich die Erhebung einer Reinigungsgebühr in Höhe von
€150,00 zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer vor.
8.4 Jede Kündigung hat schriftlich (per Post oder per Email) zu erfolgen.
9. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Frankfurt am Main.