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SUBSCRIPTION
So funktioniert Subscription
Bedingungen zum Subscriptionvertrag
1. Besondere Bedingungen zum Subscriptionvertrag für die Überlassung und Nutzung von Maschinen
Die Nutzung der von der Nespresso Deutschland GmbH (Nespresso) dem Kunden überlassenen Maschine unterliegt den
nachfolgenden Bedingungen, sofern die Parteien keine hiervon abweichenden schriftlichen Vereinbarungen getroffen
haben. Divergierende Bedingungen des Kunden erkennt Nespresso nicht an. Abweichende mündliche Vereinbarungen
bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung von Nespresso. Diese besonderen Bedingungen zum Subscriptionvertrag
für die Überlassung und Nutzung von Maschinen gehen den allgemeinen Verkaufsbedingungen der Nespresso Deutschland GmbH
vor.
2. Überlassung der Maschine und Eigentum von Nespresso
2.1 Die Überlassung der Maschine erfolgt kostenlos zur Nutzung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Der Kunde informiert
Nespresso unverzüglich schriftlich nach Aufstellung der Maschine über den Aufstellort. Im Falle von Änderungen des Aufstellortes
während der Laufzeit des Subscriptionvertrages wird der Vertragspartner das vorherige schriftliche Einverständnis von Nespresso einholen.
Die Maschine ist immer mit der von Nespresso zur Verfügung gestellten Eigentumsplakette zu versehen.
2.2 Der Kunde erwirbt zu keinem Zeitpunkt das Eigentum an der Maschine.
3. Sorgfaltspflichten
Der Kunde ist verpflichtet, die Maschine sorgfältig und sachgemäß unter Berücksichtigung der Betriebsanleitung zu behandeln,
in jederzeit hygienisch einwandfreiem Zustand zu halten und in geeigneter Weise gegen Diebstahl und Verlust zu sichern. Die
Maschine ist regelmäßig zu entkalken, in jedem Fall dann, wenn eine entsprechende Vorrichtung an der Maschine dies anzeigt.
Hierzu erhält der Kunde auf Anfrage und Zustimmung von Nespresso kostenlose Entkalker Sets sowie Wasserfilter.
4. Service
Für Serviceleistungen bietet Nespresso bei Einhaltung der vereinbarten Mindestabnahmemengen je Monat/Maschine dem
Vertragspartner kostenfreie Wartung- und Reparaturservices an. Sollte die Mindestabnahmemenge für den jeweiligen Monat nicht
eingehalten worden sein, so werden von Nespresso für jede Serviceleistung welche im jeweiligen Monat der Nichterfüllung der
Mindestabnahmemenge durchgeführt wird, die Servicepauschalen laut aktueller Preisliste verrechnet. Fehler oder Schäden, die sich
aus unsachgemäßem Gebrauch, Verwendung anderer als der Original Nespresso Kapseln, Nichteinhaltung der Bedienungsanleitung,
Kalkablagerungen, unsachgemäßer oder unzulänglicher Wartung, Nutzung mit anderem Strom oder anderer Spannung als auf dem
Produkt angegeben, unbefugter Produktänderung, Feuer, Blitzschlag, Überschwemmung oder anderen äußeren Ursachen ergeben,
sind vom Servicepaket ebenfalls nicht erfasst und werden von Nespresso laut aktueller Preisliste verrechnet.
5. Mindestabnahme Kapseln
5.1 Der Kunde verpflichtet sich je zur Verfügung gestellter Maschine zur Abnahme der vertraglich vereinbarten Mindestmengen.
Für die Kapseln gelten im Übrigen die allgemeinen Verkaufsbedingungenen der Nespresso Deutschland GmbH.
5.2 Bei Unterschreiten der vertraglich vereinbarten Mindestabnahmemengen behält sich Nespresso vor, dem Kunden
die Differenz zwischen der vereinbarten Mindestabnahmemenge und der tatsächlich abgenommenen Kapseln monatlich in
Rechnung zu stellen. Darüber hinaus behält sich Nespresso für den Fall des Unterschreitens der vertraglich vereinbarten
Mindestabnahmemengen das Recht vor, die Maschine ohne vorherige Abmahnung gegen ein anderes Modell auszutauschen
oder den Subscriptionvertrag gemäß Ziffer 8 zu kündigen. Etwaige Schadensersatzansprüche bleiben von dieser Regelung unberührt.
6. Lieferung
6.1 Die Lieferung der Maschine erfolgen kostenlos.
6.2 Sichtbare Transportschäden sind sofort bei Anlieferung (Bestätigung auf dem Lieferschein) bei der Transportperson
und Nespresso anzumelden. Verdeckte Schäden, die bei ordnungsgemäßer Untersuchung entdeckt werden können, sind
innerhalb von 7 Werktagen nach Anlieferung in schriftlicher Form ebenfalls Nespresso mitzuteilen.
7. Werbematerial
Marketingmaterial, das der Kunde erstellt und/oder einsetzt und welches Logos und/oder Marken von Nespresso beinhaltet
(insbesondere Nespresso) ist vor der Verwendung schriftlich von Nespresso freizugeben.
8. Laufzeit und Kündigung
8.1 Der Subscriptionvertrag tritt mit Unterzeichnung beider Parteien in Kraft und wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, wobei
eine Mindestlaufzeit von 36 Monaten beginnend mit Wirksamkeit des Vertrages vereinbart wird. Danach kann der Vertrag
von jedem Vertragsteil zum Ende eines Quartals (d.h. zum 31.03., 30.06., 30.09., 31.12.) unter Einhaltung einer dreimonatigen
Kündigungsfrist schriftlich gekündigt werden, erstmals jedoch zum Ablauf der Mindestlaufzeit. Nespresso hat darüber hinaus das
Recht den Vertrag auch bereits vor Ablauf der Mindestlaufzeit jederzeit zum Monatsletzten ohne Angaben von Gründen unter
Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist schriftlich zu kündigen.
8.2 Nespresso kann den Subscriptionvertrag jederzeit außerordentlich kündigen, wenn
• der Kunde die Verpflichtung zur Abnahme der vertraglich festgelegten Mindestmenge nicht erfüllt und
Nespresso den Kunden erfolglos abgemahnt hat.
• der Kunde mit der Zahlung von Verbindlichkeiten betreffend die überlassene Maschine von mindestens 2 Subscriptionzahlungen in
Verzug ist und Nespresso den Kunden erfolglos abgemahnt hat.
8.3 Im Falle der Kündigung hat der Kunde die Maschine unverzüglich in gereinigtem Zustand zurückzugeben.
Andernfalls behält Nespresso sich die Erhebung einer Reinigungsgebühr in Höhe von €150,00 zuzüglich der jeweils geltenden
Mehrwertsteuer vor.
8.4 Jede Kündigung hat schriftlich (per Post oder per Email) zu erfolgen.
9. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Frankfurt am Main.